ANÜ als Freelancer: Warum?

Warum sollten Sie sich als IT-Freelancer mit dem Thema Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) beschäftigen? Die Antwort darauf ist einfach: Weil die Auftraggeber schon längst damit begonnen haben. Unsere Erfahrung zeigt, dass gegenwärtig ein Umdenken bei vielen Unternehmen einsetzt, wenn es um die Beauftragung über Dienstverträge geht. Es werden weniger freiberufliche Projekte vergeben, dagegen steigt die Zahl der Beauftragungen über ANÜ.

Die Hintergründe für diese Entwicklung liegen oft in der Rechtsunsicherheit bezüglich rückwirkender Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Um diese zu vermeiden, setzen Unternehmen vermehrt auf ANÜ. Wer künftig neue Projekte erschließen möchte, kommt unseres Erachtens nicht an dem Thema ANÜ vorbei.

10 Fragen — 10 Antworten

Wir haben nachfolgend eine Auswahl an häufigen Fragen, die uns in Gesprächen erreichen, zusammengestellt. Die zugehörigen Antworten sollen eine erste Orientierung geben. Ausgeklammert haben wir in diesem Fall Gehaltsfragen. Diesen Aspekt besprechen wir gern mit Ihnen persönlich, da er von Ihrer individuellen Situation und dem potenziellen Projekt abhängig ist.

Es gibt immer noch genug freiberufliche Projekte. Warum sollte ich dann eine ANÜ anstreben?

Sicher unterscheidet sich die individuelle Auftragslage. Dennoch beobachten wir ganz klar die oben geschilderte Entwicklung. Unternehmen entscheiden sich bei der Auftragsvergabe aus juristischen Gründen zunehmend mehr PRO ANÜ.

Ist es möglich weitere Projekte zu betreuen (Nebentätigkeit)?

Wir können mit Ihnen eine „Vereinbarung zu Nebentätigkeiten“ abschließen. Uns ist nur wichtig, dass Ihre Arbeitsleistung bei unserem Kunden davon nicht beeinträchtigt wird.

Verliere ich nicht meine unternehmerische Freiheit, wenn ich mich projektbezogen anstellen lasse?

Bei unseren Kunden wird das anders gelebt. Unsere Kunden haben in der Vergangenheit erfolgreich mit Freelancern zusammengearbeitet und wissen, dass Sie auch hier mit Freelancern über eine andere Beauftragungsart zusammenarbeiten. Wir legen daher Wert darauf, dass Sie zum Beispiel im Bereich Arbeitszeitgestaltung weiterhin eine hohe Flexibilität erhalten.

Als Angestellte/r kann mein Arbeitgeber mich doch dort einsetzen, wo er möchte, oder?

Nein. Ihr Einsatz bezieht sich ausschließlich auf das Projekt, da wir aus einem sachlichen Grund einen befristeten Arbeitsvertrag schließen. Daher handelt es sich um eine projektbezogene Anstellung. Der Einsatzort und die Tätigkeit werden vorab festgelegt und mit Ihnen besprochen. Endet das Projekt, endet auch Ihre projektbezogene Anstellung. Für ein neues Projekt müssten wir mit Ihnen einen neuen Arbeitsvertrag schließen.

Ich bin bei meiner GmbH selbst angestellt. Ist eine Arbeitnehmerüberlassung dann überhaupt möglich?

Ja. Deutschland ist dahingehend ein „freies“ Land. Jeder Mensch darf so viele Anstellungsverhältnisse eingehen, wie er möchte. Zu beachten sind allerdings die gesetzlichen Vorschriften (z.B. Arbeitszeitgesetz).

Wie werden Reisen zum Kunden organisiert?

Kommt es zu einem oder mehreren vor-Ort-Einsätzen, steht Ihnen unser Backoffice gerne zur Verfügung. Es hilft bei der Buchung einer Unterkunft sowie der An- und Abreise.

Mit wem bespreche ich meine Arbeits- und Urlaubszeiten?

Alle Arbeits- und Urlaubszeiten sprechen Sie mit dem jeweiligen Kunden ab. Windhoff nimmt hier eine informative Rolle ein. Das bedeutet, Sie informieren uns über Ihren Urlaubswunsch und die absolvierten täglichen Stunden. Diese Zeiten tragen Sie ganz einfach mit Hilfe unseres Mitarbeiterportals ein. Windhoff achtet parallel auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und fungiert als Ansprechpartner bei Rückfragen.

Inwiefern habe ich überhaupt etwas von Sozialversicherungen?

Sie haben Ansprüche in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- sowie Pflegeversicherung. Diese können im Umfang variieren, sind aber gesetzlich geregelt. So erhalten Sie zum Beispiel im Rahmen einer ANÜ bei Krankheit bis zu 6 Wochen vollen Lohn von Windhoff. Ab der 7. Woche springt die Krankenkasse ein und zahlt den Großteil des Lohnes.

Wer bezahlt meine private Krankenversicherung, wenn ich projektbezogen angestellt bin?

Wir übernehmen die Hälfte Ihrer privaten Krankenversicherungsbeiträge, allerdings maximal den Höchstbeitrag, den wir zur gesetzlichen Krankenversicherung beisteuern würden. Der maximale monatliche Zuschuss für die Krankenversicherung beträgt aktuell 403,99 Euro.

Ab wann kann ich meine eingezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rente geltend machen?

Insgesamt müssen Sie 5 Jahre in die gesetzliche „Rentenkasse“ eingezahlt haben. Diese Beiträge müssen nicht am Stück eingezahlt werden, sondern können sich über mehrere Jahre erstrecken. Auch die Dauer der am Stück geleisteten Einzahlungen ist irrelevant.

Ihre Vorteile bei Windhoff

Bitte kontaktieren Sie mich zu ANÜ-Projektmöglichkeiten

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In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre individuellen Fragen und zeigen Projektmöglichkeiten auf.

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Ihr Ansprechpartner

Christian Köhler

Senior IT-Recruiter

c.koehler@windhoff-group.de
02542 955913 

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